2013 Verwaltungsrechtspflege 353 vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege gewähre. Damit sollten Strafgefangene für die mit dem Strafvollzug zusammenhängenden Beschwerdeverfahren einem gewissen, auf ihre finanziellen Möglichkeiten zugeschnittenen Kostenrisiko unterworfen werden, um sicherzustellen, dass sie von den ihnen zustehenden Rechtsmitteln einen vernünftigen Gebrauch machten. Allerdings werde bei der Bemessung der Staatsgebühr der besonderen Situation und finanziellen Lage der Strafgefangenen Rechnung getragen.