Amtsstelle habe der die fehlerhafte Adressierung zu verantwortende Anbieter zu tragen. "Diese Lösung entspricht auch den praktischen Erfordernissen des Vergabeverfahrens: Die Vertreter der Vergabestelle müssen alle fristgerecht eingereichten Angebote gleichzeitig öffnen und danach ein sogenanntes Eröffnungsprotokoll erstellen (…). Nur durch eine strikte Respektierung des ordnungsgemäss bekannt gegebenen Eingabeorts sowie des Offertöffnungszeitpunktes kann die effiziente Abwicklung des Vergabeverfahrens sichergestellt und die Gleichbehandlung der Antragsteller gewahrt werden.