Das betreffende Angebot traf jedoch erst um 15.03 Uhr am angegebenen Ort ein (Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Tessin vom 14. Dezember 2004, in: BR 2006, S. 93 Nr. S68). Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hatte den Ausschluss eines Angebots zu prüfen, das zwar fristgerecht der (Schweizerischen) Post übergeben, jedoch an die falsche 2013 Submissionen 217