Eine diesbezüglich laxe Praxis würde der Willkür Tür und Tor öffnen (Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen vom 18. August 1998, in: BR 1998, S. 126, Nr. 336; vgl. auch PETER GALLI / ANDRÉ MOSER / ELISABETH LANG / MARC STEINER, Praxis des öffentlichen Beschaffungsrechts, 3. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2013, Rz. 446 f. und 507). In AGVE 2001, S. 353 ff. hat sich das Verwaltungsgericht zur Frage, ob eine (verpasste) Offerteingabefrist wiederhergestellt werden könne, geäussert. Es hat die Zulässigkeit einer Wiederherstellung grundsätzlich verneint.