3.3 und 4.2). Entgegen der Auffassung des Beschwerdegegners ist es daher nicht überspitzt formalistisch, für die Steuerbefreiung einer juristischen Person zu verlangen, dass ein allfälliges Liquidationsergebnis einer steuerbefreiten juristischen Person mit öffentlichem bzw. gemeinnützigem Zweck zukommen soll. 82 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014