Aus § 55 KV und Art. 79 BV ergibt sich, dass die Ausübung der Jagd primär als eine wirtschaftliche Tätigkeit verstanden wird, welche diverse Rahmenbedingungen auf dem Gebiet des Natur- und Tierschutzes einhalten muss. Dem in AJSG und AJSV statuierten Aufgabenkatalog (Erw. 2.2.2.3.) ist zu entnehmen, dass die Jagdaufsicht zu einem erheblichen Teil (jagd- und gesundheits-)polizeiliche Tätigkeiten beinhaltet und insoweit eine öffentliche Aufgabe darstellt.