tember 2009 (AJSV, SAR 933.211) folgende Aufgaben zu erfüllen: Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen zu den Schonzeiten jagdbarer Wildtiere, zum Arten- und Lebensraumschutz und zur Leinenpflicht für Hunde; Mitwirkung bei Erhebungen zur Jagdstatistik, bei Abschussplanungen, bei der Bekämpfung von Tierseuchen und beim Vollzug jagdrechtlicher Anordnungen; Beratung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer beziehungsweise der für die Bewirtschaftung des Grundeigentums zuständigen Personen in der Anwendung von Verhütungs- und Selbsthilfemassnahmen; Unterstützung der Jagdgesellschaften bei der Kontrolle der Jagdpässe und -karten;