Sie sind für Jagdplanung und Jagdbetrieb in ihren Revieren zuständig und dafür verantwortlich, dass die Wildtierbestände den örtlichen Verhältnissen angepasst sind sowie keine übermässigen Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren auftreten. Sie unterstützen ausserdem Bestandesregulierungen nichteinheimischer Wildtiere, erfassen die Bestände der wichtigsten Wildtierarten in den Jagdrevieren und liefern die für die Jagdstatistik benötigten Angaben (§ 15 Abs. 1 - 4 AJSG). Die Jagdaufsicht im Jagdrevier wird ebenfalls durch die betreffende Jagdgesellschaft sichergestellt.