3.-5. (…) 6. 6.1. Dispositivziffer 2 des Entscheids des Familiengerichts Z. überträgt die Zuständigkeit für die Entlassung des Beschwerdeführers dem Rehahaus Effingerhort. Nachfolgend ist von Amtes wegen zu prüfen, ob die Übertragung der Entlassungszuständigkeit im vorliegenden Fall zulässig war. 6.2. 6.2.1. Zur Problematik der vorangehend aufgeworfenen Frage finden sich im Bundesrecht folgende Regelungen: 62 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013