Die Beiständin hat den Beschwerdeführer früher in Zofingen mehrfach in stark betrunkenem Zustand getroffen. Sie erlebt ihn als einen alkoholabhängigen Menschen mit einem starken Drang nach Alkohol. Dies zeigt sich auch darin, dass der Beschwerdeführer sich ohne Bewilligung am 5. Januar 2013 vom Rehahaus Effingerhort nach Zofingen begab und dort in stark alkoholisiertem Zustand ins Spital gebracht werden musste. 2.3.2. Folglich wurde beim Beschwerdeführer bereits mehrfach ein Alkoholabhängigkeitssyndrom diagnostiziert.