gar ein alkoholbedingtes dementielles Syndrom (Korsakow-Demenz) entwickelt. Ausserdem wurde eine Benzodiazepin-Abhängigkeit diagnostiziert. Diese Diagnosen haben sich seit Oktober 2012 nicht verändert. Die Klinik nimmt in ihrem Austrittsbericht vom 7. Dezember 2012 denn auch Bezug auf die Klassifizierungen der WHO und stellt erneut eine Alkoholabhängigkeit mit der Klassifizierung ICD-10 F10.24 fest. Die psychiatrische Sachverständige diagnostizierte im Rahmen ihres Kurzgutachtens ebenfalls eine schwere Alkoholabhängigkeit. Die Beiständin hat den Beschwerdeführer früher in Zofingen mehrfach in stark betrunkenem Zustand getroffen.