Der Begriff "Abhängigkeitssyndrom" löst den veralteten Begriff der "Sucht" ab und kennzeichnet sich in Anlehnung an diese Kriterien zusammenfassend durch ein passives und unkontrolliertes Verhalten, bei dem die freie Willensentscheidung aufgrund des Angewiesenseins auf schädliche Substanzen weitgehend fehlt und körperliche und psychosoziale Problemen zur Folge hat. Ein Abhängigkeitssyndrom kann ferner zu einer Toleranzentwicklung gegenüber den Wirkungen der Substanz und zu körperlichen Entzugssymptomen bei Reduktion der Substanz führen (vgl. CHRISTOF BERNHART, a.a.O., N 267 ff. und N 275 ff.).