die anerkannten Krankheitsbilder der Psychiatrie; dazu gehören auch Suchterkrankungen (Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit; vgl. Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht] vom 28. Juni 2006, BBl 2006 7043, nachfolgend: Botschaft Erwachsenenschutz). Beim Begriff der "psychischen Störung" handelt sich um einen Rechtsbegriff, der im Grundsatz der Definitionsmacht und Auslegungshoheit der Jurisprudenz unterliegt. Wo die Begrifflichkeiten jedoch mit der medizinischen Terminologie übereinstimmen, wie 60 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013