Die Eheleute A.X. und B.X. sind Eltern von zwei in der Schweiz geborenen Kindern, dem am 17. September 2000 geborenen Sohn C.X. und der am 21. Mai 2005 geborenen Tochter D.X.. Am 19. Juni 2008 reichten die Eheleute A.X. und B.X. für sich und für ihre beiden Kinder C.X. und D.X. in der Gemeinde Y. ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung ein. Nach einem ersten Gespräch mit den Eheleuten A.X. und B.X. empfahl der Gemeinderat Y. am 16. Februar 2009 B.X., ihre Sprachkenntnisse mittels Deutschkurs zu verbessern. Am 17. Juni 2010 fand ein zweites Gespräch des Gemeinderats mit den Eheleuten A.X. und B.X. statt.