Das Ordnungsbussenverfahren gelangt bei dieser Kontrolltätigkeit nicht zur Anwendung und das Einverlangen von Umtriebsentschädigungen hat keinen pönalen Charakter. Die Kontrolltätigkeit hat daher keine sicherheitsbezogene öffentliche Funk- 260 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013 tion und die Einleitung eines Strafverfahrens ist davon abhängig, dass ein Strafantrag gestellt wird. Unter diesen Umständen liegt kein Sicherheitsdienst nach § 57 PolG vor. 2013 Einbürgerungen 261 VIII. Einbürgerungen