Das Familiengericht Z. wird gestützt auf Art. 431 ZGB in Verbindung mit Art. 14 Abs. 4 Schlusstitel ZGB spätestens bis zum 30. Juni 2013 überprüfen müssen, ob 2013 Fürsorgerische Unterbringung 59 die Voraussetzungen für eine fürsorgerische Unterbringung in der Stiftung Satis weiterhin erfüllt sind. 12 Übertragung der Entlassungszuständigkeit gemäss Art. 428 Abs. 2 ZGB Es ist unzulässig, dass das Familiengericht die Entlassungszuständigkeit an eine Einrichtung ohne ärztliche Leitung überträgt, da die Anordnung einer Nachbetreuung nur durch das Familiengericht möglich ist.