7. 7.1. Es stellt sich sodann die Frage des Verhältnisses der Unterbringung des Beschwerdeführers in der Stiftung Satis zu derjenigen in der Klinik Königsfelden. Mit Verfügung des Bezirksamts Z. vom 12. Oktober 2006 wurde der Beschwerdeführer per fürsorgerischer Freiheitsentziehung (neu: fürsorgerische Unterbringung) in die Stiftung Satis eingewiesen. Diese Verfügung wurde bis heute nicht aufgehoben. Mit amtsärztlicher Verfügung vom 18. Januar 2013 wurde der Beschwerdeführer per fürsorgerischer Unterbringung zur Behandlung und Medikamenteneinstellung in die Klinik Königsfelden eingewiesen. 7.2. Grundsätzlich wird eine fürsorgerische Unterbringung durch