11 Krisenintervention bei (längerfristiger) familiengerichtlicher fürsorgerischer Unterbringung Die familiengerichtliche fürsorgerische Unterbringung zur Betreuung in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung bleibt bestehen, auch wenn zwischendurch kurzfristige ärztliche fürsorgerische Unterbringungen zur Behandlung (Krisenintervention) in einer psychiatrischen Klinik stattfinden. Beschluss des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 25. Januar 2013 in Sachen M.Z. gegen den Entscheid des Amtsarztes X. (WBE.2013.21). 2013 Fürsorgerische Unterbringung 57 Aus den Erwägungen