9. 9.1. Zusammenfassend ist in teilweiser Gutheissung der Beschwerde die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. Der Beigeladene hat gestützt auf einen Marktvergleich, der sämtlichen diesbezüglich massgebenden Kriterien zu genügen vermag, die Lohneinstufung der Lehrpersonen Kindergarten zu überprüfen, worauf die Vorinstanz den Lohn der Beschwerdeführerin neu festsetzen muss. Der bisherige Positionslohn darf dabei nur insoweit berücksichtigt werden, als dadurch keine frühere Lohndiskriminierung fortgeführt wird.