Es ist gerichtsnotorisch, dass dieser frühere Anfangslohn für Lehrpersonen Kindergarten sehr tief war und eine Diskriminierung nicht a priori ausgeschlossen werden kann. Schliesslich erscheint wesentlich, dass – ähnlich wie beim Marktlohn – durch die hohe Gewichtung des bisherigen Positionslohns den Lehrpersonen Kindergarten deutlich grössere Nachteile erwachsen als dem gesamten übrigen Lehrkörper. Dies ergibt sich aus der Botschaft Änderung LDLP (Tabelle, S. 12): Während bei den 254 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014