Lohn über dem massgebenden Lohnband liegt, besteht allenfalls eine Besitzstandsgarantie nach Massgabe von Ziff. 4 Anhang III LD. 8.2. Analog zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Marktlohn (siehe vorne Erw. 6.2) erscheint es für den Einbezug des "Ist- Anfangslohnes" bei der Lohneinstufung der Lehrpersonen Kindergarten unabdingbar, dass er seinerseits keinerlei diskriminierende Züge aufweist. Andernfalls würde mit der Berücksichtigung des bisherigen Positionslohns die frühere Diskriminierung in die neue Lohneinstufung überführt und damit perpetuiert (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 7. Mai 2009 [1C_62/2008], Erw. 5.4 mit Hinweisen).