7.4.2. Der Vollständigkeit halber ist zusätzlich auf die folgende Problematik hinzuweisen: Nach dem Arbeitsplatzbewertungssystem ABAKABA bedarf eine Kindergartenlehrperson einer Grundausbildung auf Stufe Bachelor (siehe dazu das Merkmal "Ia1" im ABAKABA-Protokoll für die Funktion Lehrpersonen Kindergarten). Bis vor wenigen Jahren waren die Ausbildungsanforderungen geringer. Der Beigeladene macht geltend, es könne nicht verlangt werden, dass eine neue Ausbildungsanforderung umgehend lohnmässig berücksichtigt werde. Dies mag insofern zutreffen, als eine Änderung der Ausbildungsanforderungen kaum einen Anspruch auf eine sofortige Besoldungsrevision zu begründen vermag.