7.4. 7.4.1. Aufgrund der im vorliegenden Prozess verfügbaren Unterlagen ergeben sich somit erhebliche Zweifel an der Rechtmässigkeit des Einbezugs des Kantons St. Gallen in den Marktvergleich. Im Weiteren erscheint dieser insofern unvollständig, als er sich lediglich auf die Minimallöhne stützt. Schliesslich wurde selbst auf eine minimale Überprüfung verzichtet, ob die erhobenen Vergleichszahlen allenfalls diskriminierend sind, obwohl dies vom Bundesgericht ausdrücklich verlangt wird. Der vom Beigeladenen erhobene Marktvergleich ist dementsprechend nicht geeignet, die diesbezüglich massgebenden Kriterien zu erfüllen.