Vorzugsweise sind nur diejenigen (Nachbar-)Kantone in den Marktvergleich einzubeziehen, die aufgrund der erwähnten groben Prüfung eine gewisse Gewähr für eine diskriminierungsfreie Lohneinstufung bei den Lehrpersonen Kindergarten bieten. 7.3. Der Umstand, dass das Vektorenmodell auf sämtliche Lehrpersonen anwendbar ist und nicht nur auf die (geschlechtsspezifische) Funktion der Lehrpersonen Kindergarten, vermag an der Notwendigkeit, den Marktlohn korrekt und diskriminierungsfrei zu erheben, nichts zu ändern. Dies gilt umso mehr, als der vom Beigeladenen vorgenommene Marktvergleich die Lehrpersonen Kindergarten gegenüber allen anderen Lehrfunktionen benachteiligt.