Im Vordergrund dürften dabei die Fragen stehen, wann im betroffenen Vergleichskanton die letzte Besoldungsrevision stattgefunden hat, ob die entsprechende Einstufung der Lehrpersonen Kindergarten bereits gerichtlich überprüft wurde oder ob der tiefe Marktlohn allenfalls auf ein generell tieferes Lohnniveau im betreffenden Kanton zurückzuführen ist. Vorzugsweise sind nur diejenigen (Nachbar-)Kantone in den Marktvergleich einzubeziehen, die aufgrund der erwähnten groben Prüfung eine gewisse Gewähr für eine diskriminierungsfreie Lohneinstufung bei den Lehrpersonen Kindergarten bieten.