Wie umfassend diese Prüfung zu erfolgen hat, lässt sich der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht entnehmen. Zumindest in Bezug auf unterdurchschnittliche Löhne erscheint es indessen unverzichtbar, sie anhand einfacher einschlägiger Indizien auf eine allfällige Diskriminierung hin zu überprüfen. Im Vordergrund dürften dabei die Fragen stehen, wann im betroffenen Vergleichskanton die letzte Besoldungsrevision stattgefunden hat, ob die entsprechende Einstufung der Lehrpersonen Kindergarten bereits gerichtlich überprüft wurde oder ob der tiefe Marktlohn allenfalls auf ein generell tieferes Lohnniveau im betreffenden Kanton zurückzuführen ist.