beispielhaft, dass ein Marktvergleich, der sich lediglich auf die Minimallöhne beschränkt, letztlich nicht zu genügen vermag. Ein solches Vorgehen erfüllt die Voraussetzungen an einen hinreichend verlässlichen Marktvergleich nicht. Der Fokus ist vielmehr zu erweitern. 7.2. Der korrekten Erhebung aller notwendigen Daten für einen verlässlichen Marktvergleich müsste die Klärung der Frage folgen, ob die zum Vergleich herangezogenen Löhne in den anderen Kantonen diskriminierungsfrei festgelegt wurden (siehe vorne Erw. 6.2). Wie umfassend diese Prüfung zu erfolgen hat, lässt sich der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht entnehmen.