Aus den in Erw. 7.1.2 erwähnten Vergleichen ergibt sich, dass der Beigeladene unter den deutschsprachigen Kantonen mit dem Anfangslohn im Mittelfeld liegt, mit zunehmender Dauer des Anstellungsverhältnisses aber schlechter abschneidet. Auch wenn die erwähnten Zahlen – soweit ersichtlich – nicht aus gesicherten Quellen stammen und daher mit Vorsicht zu geniessen sind, zeigt sich darin 250 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014