Vielmehr erweist es sich für eine aussagekräftige Marktanalyse als zwingend, zusätzliche Erhebungen vorzunehmen. Dazu gehören namentlich Abklärungen betreffend die in anderen Kantonen vorausgesetzte Ausbildung (siehe hinten Erw. 7.4.2), betreffend den Lohnrahmen (Differenz zwischen Mini- mal- und Maximallohn) oder betreffend die Lohnentwicklung (wie wird der Anfangslohn festgesetzt und aufgrund welcher Kriterien erfolgt der Anstieg innerhalb des Lohnrahmens?). Aus den in Erw.