Arbeitszeit (Pflichtstunden pro Woche, Ferien). Ein solcher Vergleich wäre indessen überaus aufwendig und würde den Rahmen dessen, was im Hinblick auf die Lohneinstufung angezeigt erscheint, sprengen. Auf der anderen Seite erscheint es jedenfalls dort, wo zuungunsten eines frauenspezifischen Berufes von einer analytischen Arbeitsplatzbewertung abgewichen wird, als ungenügend, für die Bestimmung des Marktlohnes bloss auf die in anderen Kantonen ausbezahlten Minimallöhne abzustellen. Vielmehr erweist es sich für eine aussagekräftige Marktanalyse als zwingend, zusätzliche Erhebungen vorzunehmen.