Diese Parallelität genügt jedoch nicht, um die Lohneinstufung der Lehrpersonen (auch) nach dem Kanton St. Gallen auszurichten. Ergeben sich folglich für den Kanton St. Gallen über- oder unterdurchschnittliche Vergleichswerte, ist ihre Berücksichtigung mangels genügender Konkurrenzsituation nicht gerechtfertigt; bei durchschnittlichen Werten ist ein Einbezug ohne erkennbaren Nutzen.