Dasselbe gilt in Bezug auf den nicht direkt angrenzenden, jedoch nahe gelegenen Kanton Basel-Stadt. Fraglich erscheint demgegenüber der Einbezug des Kantons St. Gallen, zu welchem im Gegensatz zu den Nachbarkantonen nur eine untergeordnete Konkurrenzsituation besteht. Es mag zutreffen, dass dieser Kanton vergleichbare wirtschaftliche Strukturen aufweist (Botschaft LDLP, S. 15). Diese Parallelität genügt jedoch nicht, um die Lohneinstufung der Lehrpersonen (auch) nach dem Kanton St. Gallen auszurichten.