(…) 7. 7.1. 7.1.1. Wird ein Lohnsystem wesentlich auf den Markt ausgerichtet, so ist im Sinne der erwähnten bundesgerichtlichen Rechtsprechung vorauszusetzen, dass in einem ersten Schritt die Vergleichslöhne sorgfältig und hinreichend differenziert erhoben werden. Eine entsprechend durchgeführte Marktanalyse ist eine grundlegende Voraussetzung für jegliche Anpassung der aus einer analytischen Arbeitsplatzbewertung resultierenden Löhne an davon abweichende Marktlöhne. Je stärker das Gewicht des Marktlohnes im Vergleich zum 248 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014