Aufgrund dieser Konstellation erscheinen Korrekturen unvermeidbar, damit bei der Lohneinstufung der Lehrpersonen dem diesbezüglichen Markt gebührend Rechnung getragen werden kann. Alternativ wäre es nach Darstellung des sachverständigen Zeugen möglich gewesen, bei der erwähnten Zuordnung sowohl den Markt des allgemeinen Verwaltungspersonals als auch denjenigen der Lehrpersonen zu berücksichtigen; dabei hätte jedoch kaum auf Korrekturen in der Form von dauerhaften Marktanpassungen verzichtet werden können. 6.3.2. Problematisch mag erscheinen, wie stark bei zwei parallelen Lohnsystemen desselben Arbeitgebers die Gewichtungen des Marktes voneinander abweichen dürfen.