Hinzu kommt, dass sich die Zuordnung der ABAKABA- Punktezahl zur entsprechenden Lohnstufe stark nach den Bedürfnissen des Marktes für das allgemeine Verwaltungspersonal richtet (siehe vorne Erw. 6.1.1) und dennoch die ABAKABA-Punktewerte der Lehrpersonen auf den Lohnstufenplan des allgemeinen Verwaltungspersonals referenziert werden. Aufgrund dieser Konstellation erscheinen Korrekturen unvermeidbar, damit bei der Lohneinstufung der Lehrpersonen dem diesbezüglichen Markt gebührend Rechnung getragen werden kann.