nen im Gegensatz zum Verwaltungspersonal zum einen eine hohe Vergleichbarkeit gegeben ist und zum anderen ein geschlossener Markt besteht (siehe vorne Erw. 6.1.2). Es erscheint daher gerechtfertigt, dass der Beigeladene in besonderem Masse auf diesen Markt abstellt bzw. das Lohnniveau der Lehrpersonen wesentlich nach demjenigen der Nachbarkantone ausrichtet. Hinzu kommt, dass sich die Zuordnung der ABAKABA- Punktezahl zur entsprechenden Lohnstufe stark nach den Bedürfnissen des Marktes für das allgemeine Verwaltungspersonal richtet (siehe vorne Erw.