Dies sei auch in Bezug auf die Lehrpersonen sowie das Verwaltungspersonal "absolut" erfüllt. Die Behauptung des Beigeladenen, wonach im Zusammenhang mit dem Merkmal "Fd" die Vergleichbarkeit nicht gegeben sein soll, könne er (der sachverständige Zeuge) nicht nachvollziehen. 5.3. Die erwähnten Aussagen des sachverständigen Zeugen, notabene eines der beiden Begründer des Arbeitsplatzbewertungssystems ABAKABA, sind schlüssig und nachvollziehbar. Es besteht kein Anlass, an deren Richtigkeit zu zweifeln bzw. die Vergleichbarkeit der ABAKABA-Punktewerte der Lehrpersonen einerseits sowie des Ver- 244 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014