Verwaltungspersonals einerseits sowie der Lehrpersonen andererseits ausgeschlossen. 5.2. Der sachverständige Zeuge erklärte an der Verhandlung vor Verwaltungsgericht, gemäss seinen Informationen sei der Merkmalsbereich "F" (Führung) für die beiden Personalgruppen Lehrpersonen und Verwaltungspersonal gleich ausgestaltet. Das Merkmal "Fd" (Verantwortung für die Erreichung von Lernzielen) sei zwar besonders für Lehrpersonen konzipiert worden, finde aber auch bei der Bewertung der Arbeitsplätze des Verwaltungspersonals Anwendung. Das Merkmal gelte demnach für beide Personalgruppen gleichermassen.