durch eine Besoldungserhöhung wird die Qualifikation als typischer Frauenberuf nicht hinfällig. 2. 2.1. Die Beschwerdeführerin bezieht sich im Zusammenhang mit ihrer Rüge der Diskriminierung primär auf den Vergleich mit Funktionen der Kantonalen Verwaltung (Sachbereichsleiter/in, Sachbearbeiter/in II und Fachspezialist/in I). (…) 2.2. (Darstellung des Besoldungssystems für das aargauische Verwaltungspersonal; dieses richtet sich primär nach dem Arbeitsplatzbewertungssystem ABAKABA) 2.3. (Darstellung des Besoldungssystems für die aargauischen Lehrpersonen;