7. 7.1. (…) 7.2. (…) A.X. und B.X. haben, wie dargelegt, entgegen den Feststellungen des Grossen Rats gegenüber den Schulbehörden kein unkooperatives Verhalten an den Tag gelegt, welches die Ablehnung ihres Einbürgerungsgesuchs zu rechtfertigen vermöchte. Sie haben inzwischen sogar selbst fachkundigen Rat für die Bewältigung der Entwicklungsprobleme ihres Sohnes C.X. beigezogen und damit zu erkennen gegeben, wie ernst sie dessen Probleme nehmen und wie viel ihnen an deren Lösung liegt.