kommission Einbürgerungen zu Recht darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich diese mit der Verweigerung der Einbürgerung zu einer "Art Vollstreckungsgehilfen" der Schulpflege mache. 7. 7.1. (…) 7.2. (…) A.X. und B.X. haben, wie dargelegt, entgegen den Feststellungen des Grossen Rats gegenüber den Schulbehörden kein unkooperatives Verhalten an den Tag gelegt, welches die Ablehnung ihres Einbürgerungsgesuchs zu rechtfertigen vermöchte.