Im Ergebnis versuchen die Schulbehörden damit, das Einbürgerungsverfahren in unzulässiger Weise für ihre eigenen Zwecke zu instrumentalisieren. Seitens des Departements Volkswirtschaft und Inneres ist denn auch anlässlich der Beratung des Einbürgerungsgesuchs durch die Sub- 268 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013