Die Verweigerung der Erteilung des Kantonsbürgerrechts durch die Kommission für Justiz wegen angeblich mangelhafter Kooperation mit den Schulbehörden erweist sich daher als rechtswidrig. Wenn die Schulbehörden, wie dies aus einigen der angeführten Stellungnahmen hervorgeht, ein Zuwarten mit der Einbürgerung empfehlen, weil sie sich davon offenbar versprechen, dass die Eltern C.X.s dann eher bereit wären, den Empfehlungen der Schulbehörden zu folgen, ohne diese zur Diskussion zu stellen und/oder sich zusätzlich externen Rat (bei einem selbst zugezogenen Fachmann) zu holen, erweckt dies im Übrigen erhebliche Bedenken.