Dazu passt denn auch, dass A.X. und B.X. am 9. Januar 2012 (d.h. noch bevor sie vom negativen Entscheid des Grossen Rats Kenntnis hatten) selbst einen Termin bei einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie für C.X. vereinbarten, um auf diese Weise – über die bisherigen Einschätzungen der Schulbehörden hinaus – eine weitere fachliche Meinung betreffend die Entwicklungsschwierigkeiten von C.X. zu erhalten. Insgesamt fehlen jegliche Hinweise darauf, dass das Verhalten der von A.X. und B.X. gegenüber den Schulbehörden durch tiefgreifende kulturelle Unterschiede und die Nichtanerkennung von in der Schweiz anerkannten Werten