Zu bedauern ist mit den Schulbehörden, dass A.X. und B.X. – wohl vor allem deshalb, weil sie beide eine Erwerbstätigkeit ausüben – häufig für die Schulbehörden telefonisch nicht erreichbar waren (wobei es offenbar doch, soweit erforderlich, stets gelang, Termine für Gespräche zu vereinbaren) und C.X. zu Hause nicht im von Lehrern und Schulbehörden geforderten Ausmass unterstützten. Was schliesslich die in sämtlichen Stellungnahmen der Schulbehörden auftauchende Aussage betrifft, es bestünden grundlegende Unterschiede mit Bezug auf die im Elternhaus C.X.s und die in der Schule vermittelten Werte, so wurde diese Aussage in keiner Art und Weise substanziiert.