men hätten (z.B. Bestehen auf einer Prüfung für den Entscheid über den Übertritt in die Mittelstufe; Beschwerde gegen den Zuweisungsentscheid). Dass sie einer Weiterleitung der Ergebnisse der schulpsychologischen Untersuchung an die Realschulleitung (bisher) nicht zugestimmt haben und auch mit einem Sozialtraining (noch) zuwarten wollen, stellt auch keine mangelhafte Kooperation dar, haben sie doch eine Anmeldung C.X.s für den Fall versprochen, wenn in der Oberstufe die disziplinarischen Probleme weiterbestünden.