Offenbar haben die Eltern hier im Übrigen dann doch ohne grösseren Widerstand einem Übertritt von C.X. in die Realschule zugestimmt; in den Akten finden sich jedenfalls keine Hinweise darauf, dass die Eltern weitere Schritte im Hinblick auf einen Übertritt C.X.s in die Sekundarschule unternom- 266 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013