So haben sie sich offenbar nur zögerlich dazu bereit erklärt, C.X. durch den schulpsychologischen Dienst begutachten zu lassen. Dass A.X. und B.X. erheblichen Widerstand gegen eine solche Begutachtung geleistet hätten, lässt sich den verschiedenen Berichten dagegen nicht entnehmen. Ebenso ergibt sich aus den Berichten nicht, dass die Eltern sich einer Zusammenarbeit mit dem Schulsozialarbeiter verweigert hätten; auch ein Heilpädagoge konnte offenbar mit Einwilligung der Eltern beigezogen werden. Die Eltern haben hingegen offenbar höhere Erwartungen an die schulische Karriere ihres Sohnes als dieser bisher erfüllen konnte.