Am 12. April 2012 stellte das Departement Volkswirtschaft und Inneres dem Grossen Rat Antrag auf Erteilung des Kantonsbürgerrechts. In der Begründung des Antrags wird auf die schulischen Schwierigkeiten C.X.s eingegangen und namentlich ausgeführt, aufgrund des jugendlichen Alters von C.X. sowie des Einbezugs in das Gesuch der Eltern seien die schulischen Vorfälle nicht ausreichend, um das Gesuch von C.X. zu sistieren oder gar abzulehnen. Das Bundesamt für Migration erteilte am 6. Juni 2012 die eidg. Einbürgerungsbewilligung.