unterstützte, vertrat der Gemeinderat klar die Auffassung, dass die im Bericht erwähnten Eigenschaften von C.X. nicht Anlass sein könnten, das Einbürgerungsgesuch abzulehnen. Am 25. November 2010 sicherte die Einwohnergemeindeversammlung Y. den Eheleuten A.X. und B.X. sowie den ins Einbürgerungsgesuch miteinbezogenen Kindern C.X. und D.X. mit 78 Ja- Stimmen gegen 20 Nein-Stimmen die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zu. 2. Am 12. April 2012 stellte das Departement Volkswirtschaft und Inneres dem Grossen Rat Antrag auf Erteilung des Kantonsbürgerrechts.